
Direkt zum Antrag (PDF)Die private Haftpflichtversicherung
SchadenbeispielEin 12jähriger Junge prallte auf dem Gehweg mit seinem Skateboard gegen eine mit Einkaufstaschen bepackte ältere Dame. Die Frau stürzte zu Boden und brach sich das linke Hüftgelenk sowie den rechten Unterarm.
Die Privathaftpflichtversicherung übernahm den Personenschaden inklusive Schmerzensgeld und zahlte 44.500,- €. ErgebnisFür Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die unbeabsichtigt, fahrlässig oder sogar grob fahrlässig verursacht werden, kommt dann die private Haftpflichtversicherung auf. Sie prüft, ob die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind und leistet dann Schadenersatz. Sollten die Forderungen nicht berechtigt sein, versucht sie, diese – notfalls auch gerichtlich – abzuwehren. weiter |
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