
Bausparen
Vermögenswirksame Leistungen in den Bausparvertrag? Welche Einkommensgrenzen sind wichtig? Den meisten Arbeitnehmern stehen tariflich Vermögenswirksame Leistungen zu (VWL / 936.-DM Gesetz). Trotzdem verzichten viele darauf, weil sie denken, dass sie den vollen Betrag anlegen müssen. Das ist so nicht richtig. Ein Bausparvertrag kann auch nur über den Arbeitgeberzuschuss bespart werden. Je nach Ziel/Wunsch kann man zwischen einer Guthabenvariante (höherer Sparzins und höherer Finanzierungszins) und einer Finanzierungsvariante (niedriger Sparzins und niedriger Finanzierungszins) wählen.
Alleinstehende / Verheiratete mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 25.600.- € / 51.200.- € bekommen 10% Wohnungsbauprämie auf maximal 512.- € / 1.024.- € Sparrate in 2002.
Als Alternative gibt es die Arbeitnehmersparzulage. Alleinstehende / Verheiratete mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 17.900.- € / 35.800.- € bekommen 10% Arbeitnehmersparzulage auf maximal 480.- € / 960.- € Sparrate in 2002.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Beteiligung an Produktivvermögen (z.B. Aktien, Investmentfonds u.ä.) mit einer jährlichen Sparrate von 408.- € / 816.- €. Die Sparzulage beträgt in den alten Bundesländern 20%, in den neuen Bundesländern 25%.
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